02.04.2020

Update Coronakrise: Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen bei den Unternehmenssteuern sind notwendig?

Ausnahmezustand durch das Coronavirus. Unternehmen in Deutschland stehen vor unerwarteten Herausforderungen. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Krise sehen unsere Autoren Dr. Wolfgang Haas und Dr. Monika Wünnemann aktuell in der Ubg 2020, 181 eine aktive Standortpolitik als nationale Aufgabe. Welche notwendigen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen bei den Unternehmenssteuern dabei in Betracht gezogen werden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gestern noch die "Schwarze Null", nun ein bereits beschlossenes Nachtragshaushaltsgesetz 2020 mit milliardenschweren mit Nothilfemaßnahmen. Deutschland befindet sich innerhalb kurzer Zeit finanzpolitisch in einer völlig neuen Ausgangslage. Dies darf nach Ansicht von Haas/Wünnemann jedoch keinen Stillstand in der Gesetzgebung zur Modernisierung der Unternehmenssteuern bedeuten. Vielmehr zeige es den Handlungsbedarf, mit wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland und die hiermit verbundene Versteuerung der Unternehmensgewinne zu flankieren.

Kurzfristige Maßnahmen
Als kurzfristige Maßnahmen sehen Haas/Wünnemann neben den bereits verabschiedeten sofortigen Liquiditätshilfen wie die zinsfreie Stundung von fälligen Steuerzahlungen weitere Maßnahmen als notwendig, um die fehlende Liquidität und den weiteren Bestand der Unternehmen nachhaltig zu sichern. So ziehen sie u.a. eine Entlastung des steuerlichen Compliance-Aufwandes in Betracht. Eine solche sollte insbesondere der befristete Verzicht auf Sanktionen bei der Umsetzung der Anzeigepflicht von Steuergestaltungen (Vorgaben der EU-Richtlinie "DAC 6") schaffen.

Für eine bessere Liquidität der Unternehmen ziehen Haas/Wünnemann zudem eine Änderung der Verlustverrechnung in Betracht. Ähnliches gilt für verbesserte Abschreibungsbedingungen zum Anreiz von Investitionen. Anreize für Investitionen in digitale Technologien spielen ebenso eine maßgebliche Rolle. Das beinhalte nach Ansicht unserer Autoren eine Überarbeitung der Abschreibungsbedingungen für diese Technologien. Zurzeit gebe es aber noch keine klare Definition von "digitalen Technologien".

Mittelfristige Maßnahmen
Neben den kurzfristigen Maßnahmen sind nach Ansicht von Haas/Wünnemann mittelfristige strukturelle Maßnahmen notwendig, damit die Unternehmen nach der Krise gestärkt werden und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Dazu sollte Deutschland eine international wettbewerbsfähige Gesamtsteuerbelastung von maximal 25 % anstreben. Nach offiziellen Daten der OECD liegt die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften im Jahr 2019 in Deutschland bei rund 31,3 %. Für die Personenunternehmen sollte kurzfristig die Thesaurierungsbegünstigung nachgebessert werden, um Reinvestitionen ins Unternehmen zu unterstützen.
 

Mehr zum Thema:

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ubg (Ubg 2020, 181) - (frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests). 

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Unsere Autoren:

RA Dr. Wolfgang Haas ist Vorsitzender des Steuerausschusses beim BDI e.V., Berlin und Präsident, Zentralbereich Recht, Steuern und Versicherung der BASF SE.

Dr. Monika Wünnemann ist Abteilungsleiterin für Steuern und Finanzpolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin.

Verlag Dr. Otto Schmidt
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