Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich
BMF-SchreibenUStG § 1a
Mit BMF-Schreiben v. 23.4.2018 hat die Finanzverwaltung die in Abschnitt 1a.2 Abs. 14 USt - Anwendungserlass mit Wirkung ab 1.1.2019 geändert. Für vor dem 1.1.2019 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn er leistende Unternehmer nach Abschnitt 1a.2 Abs. 14 Ust - Anwendungserlass in der bisherigen Fassung verfährt.