29.05.2020

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020

Die am 6.5.2020 abgeschlossene Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde verlängert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 26.5.2020 - IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001, DOK 2020/0519167

DBA-Belgien

Die am 6. Mai 2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern (bekannt gegeben mit BMF - Schreiben v. 7.5.2020 - IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001, DOK 2020/0458382) wurde mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 20. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
BMF online
Zurück