24.09.2014

Verschärfung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige

Das Bundeskabinett hat am 24.9.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden.

Steuerhinterziehung soll konsequent bekämpft werden. Die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen sollen zu diesem Zweck weiter verschärft werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige sowie die Möglichkeit des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen sollen dem Grunde nach erhalten bleiben. Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) sowie für das Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§ 398a AO) sollen jedoch deutlich verschärft werden.

Für die Finanzverwaltung soll sich im Besteuerungsverfahren der Ermittlungsaufwand für die Fälle der "einfachen" Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO reduzieren, da der Berichtigungszeitraum der Selbstanzeige, für den unrichtige Angaben berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden müssen, auf zehn Jahre ausgedehnt wird. In diesen Fällen sind demnach für die Finanzverwaltung keine aufwändigen Ermittlungen, ggf. Schätzungen mehr erforderlich. Die Änderungen sollen zum 1.1.2015 in Kraft treten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Volltext Gesetzentwurfs. Oder klicken Sie einfach hier (pdf-Format).

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