29.08.2019

Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers

Mit BMF-Schreiben v. 26.8.2019 hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung zu begünstigten Investitionen im Sinne von § 7g EStG bei Personengesellschaften an die aktuelle Rechtsprechung des BFH angepasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 26.8.2019 - IV C 6 -S 2139-b/07/10002-02, DOK 2019/0716523

EStG § 7g

Der BFH hat mit Beschluss v. 15.11.2017 - VI R 44/16 entschieden, dass eine begünstigte Investition im Sinne des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. In diesen Fällen sei im Wirtschaftsjahr der Anschaffung der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.

Die Finanzverwaltung folgt nun den Grundsätzen des BFH-Beschlusses und wendet sie über den entschiedenen Einzelfall hinaus an. Entsprechend wurden die Randnummern 4 und 5 des BMF-Schreibens v. 20.3.2017 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02 (BStBl I S. 423) an die neue Rechtslage angepasst: Die Neufassung der Randnummern 4 und 5 gilt in allen noch offenen Fällen und auch für in vor dem 1.1.2016 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommene Investitions­abzugsbeträge.
 
BMF online
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