Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen verabschiedet
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Insbesondere soll das Refinanzierungsverfahren des Kindergeldes beim Bundesverwaltungsamt umgestellt werden, um eine länderscharfe Zuordnung der Kindergeldzahlungen nach den Wohnsitzländern der Berechtigten zu ermöglichen. Durch die Umstellung des Refinanzierungsverfahrens des Kindergeldes sollen sich geringfügige Verschiebungen des Steueraufkommens zwischen den einzelnen Ländern ergeben. Beim Bund soll sich das Steueraufkommen in Höhe von 15 Mio. Euro zugunsten der Länder und Gemeinden verringern. Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich um:
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- die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben,
- Anpassungen aufgrund finanzgerichtlicher Entscheidungen
- verwaltungstechnische Änderungen sowie
- redaktionelle Korrekturen.