12.07.2017

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.7.2017 die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnung (Drs. 412/17) verabschiedet, da sich seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung  steuerlicher Verordnungen am  8.7.2016 in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts Anpassungsbedarf ergeben hatte.

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Insbesondere soll das Refinanzierungsverfahren des Kindergeldes beim Bundesverwaltungsamt umgestellt werden, um eine länderscharfe Zuordnung der Kindergeldzahlungen nach den Wohnsitzländern der Berechtigten zu ermöglichen. Durch die Umstellung des Refinanzierungsverfahrens des Kindergeldes sollen sich geringfügige Verschiebungen des Steueraufkommens zwischen den einzelnen Ländern ergeben. Beim Bund soll sich das Steueraufkommen in Höhe von 15 Mio. Euro zugunsten der Länder und Gemeinden verringern. Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich um:
  • die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben,
  • Anpassungen aufgrund finanzgerichtlicher Entscheidungen
  • verwaltungstechnische Änderungen sowie
  • redaktionelle Korrekturen.
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