17.10.2017

Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der steuerbilanziellen Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % nach § 6a EStG

Der 10. Senat des FG Köln hält den typisierten steuerbilanziellen Abzinsungsfaktor bei Pensionsrückstellungen i.H.v. 6 % nach § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. In der mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 hat er deshalb beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen.

FG Köln 12.10.2017, 10 K 977/17
Der Senat hat im Rahmen der Entscheidungsverkündung erläutert, dass der Gesetzgeber befugt sei, den Rechnungszinsfuß zu typisieren. Allerdings solle der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei. Da der Rechnungszinsfuß seit 1982 unverändert sei, habe sich der gesetzlich vorgeschriebene Zinsfuß so weit von der Realität entfernt, dass er vom Gesetzgeber hätte überprüft werden müssen. Daher führt die fehlende Überprüfung und Anpassung nach Auffassung des FG Köln zur Verfassungswidrigkeit.
PM FG Köln v. 16.10.2017
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