27.10.2022

Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken

Mit BMF-Schreiben v. 20.10.2022 hat die Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken reagiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 20.10.2022 - III C 2 - S 7306/19/10001 :003, DOK 2022/1029175

UStG § 15 Abs. 4

Das BMF-Schreiben gibt zunächst einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung in Bezug auf gemischt genutzte Grundstücke und wendet sodann die geänderte Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung an. Dies hat Änderungen/Neufassungen im Bereich des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses zur Folge (Abschnitt 15.2c, Abschnitt 15.6a, Abschnitt 15.16 Abs. 2 Satz 7, Abschnitt 15.17 und Abschnitt 15a.2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 5).

Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Finanzverwaltung beanstandet jedoch nicht, wenn Unternehmer vor der Veröffentlichung dieses Schreibens zulässigerweise eine direkte Zuordnung von Vorsteuerbeträgen nach Abschnitt 15.17 Abs. 7 Sätze 6 und 7 UStAE in der bisherigen Fassung vorgenommen haben. Weiterhin wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer vor der Veröffentlichung dieses Schreibens auf die Regelungen in der bisherigen Fassung der Abschnitte 15.2c Abs. 10 und 15.6a Abs. 3 UStAE berufen hat.
BMF online
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