Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG/Rücknahme des Verzichts
BMF-SchreibenHieran anknüpfend hat der BFH mit Urteil v. 21.10.2015 - XI R 40/13 entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens) nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 S. 2 UStG nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell beurkundenden Vertrag erklärt werden kann und dass ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung unwirksam ist, auch wenn er notariell beurkundet wird.
Die Finanzverwaltung hat nun die vorgenannten BFH-Entscheidungen zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen und entsprechend die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung angepasst (BMF-Schreiben v. 2.8.2017 - III C 3 - S 7198/16/10001, DOK 2017/0665330). Die Grundsätze sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden (mit entsprechender Übergangsregelung aus Vertrauensschutzgründen).
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Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier (pdf-Format).