11.02.2021

Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Mit BMF-Schreiben v. 10.2.2021 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Zuständigkeit für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft angepasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.2.2021 - III C 3 - S 7532/19/10010 :003, DOK 2021/0159663

AO § 21

Bescheinigungen für Zwecke der Umsatzsteuer werden von dem nach § 21 AO für die Besteuerung der Umsätze zuständigen FA ausgestellt. In Fällen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ist demnach das FA des Organträgers für die Ausstellung von Bescheinigungen zuständig.

Das BMF hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in den Abschnitten 13b.3, 13b.3a, 13b.7b und 18.16 entsprechend angepasst und insbesondere ausgeführt, welche Informationen der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung enthalten muss.
BMF online
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