23.10.2023

Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes

Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird das Gesellschaftsregister eingeführt. Das Gesellschaftsregister führt für das Basisregister für Unternehmen relevante Einheiten, sodass das Unternehmensbasisdatenregistergesetz angepasst werden muss.

Mit einem Gesetzentwurf (20/8866) zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dieses an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 1.1.2024 gültige Gesellschaftsregister anpassen.

Ergänzung notwendig

"Ab dem 1.1.2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten", heißt es in dem Entwurf. Eine davon unabhängige, spätere Datenübermittlung sei dann nicht ohne Mehraufwand möglich, weshalb das Gesellschaftsregister im Unternehmensbasisdatenregistergesetz ergänzt werden müsse.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Neuerungen bei Registeranmeldungen
Walter Böhringer, NotBZ 2023, 201

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