17.10.2022

Bonnorange durfte Vorständin von ihren Aufgaben entbinden

Das kommunale Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durfte eine Vorständin im Oktober 2021 abberufen.

VerwG Köln v. 13.10.2022 - 4 K 5436/21
Der Sachverhalt:
Die Vorständin hatte vor dem VerwG gegen ihre Abberufung durch den Verwaltungsrat der bonnorange und zeitgleich beim LG Bonn gegen die ebenfalls ausgesprochene fristlose Kündigung ihres Anstellungsvertrags geklagt. Das LG urteilte am 29. April 2022, dass die fristlose Kündigung der Klägerin rechtswidrig sei, weil bonnorange die ihr vorgeworfenen Pflichtverletzungen nicht nachgewiesen habe.

Auch im Verfahren vor dem VerwG bestritt die Klägerin die ihr vorgeworfenen Pflichtverletzungen. Deshalb fehle es an einem Grund für ihre Abberufung. Dem ist das VerwG nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt werden, über den das OVG entscheiden würde.

Die Gründe:
Das öffentlich-rechtliche Bestellungsverhältnis und der privatrechtliche Anstellungsvertrag der Klägerin sind rechtlich getrennt zu betrachten. Das öffentlich-rechtliche Bestellungsverhältnis, über das das VerwG zu entscheiden hat, kann bereits dann beendet werden, wenn der Verwaltungsrat dem Vorstand das Vertrauen entzieht. Dies setzt nicht den Nachweis einer Pflichtverletzung voraus, wie dies grundsätzlich für die Kündigung des Anstellungsvertrags gilt. Der Vertrauensentzug durch den Verwaltungsrat der bonnorange ist durch das VerwG nur darauf zu prüfen, ob er willkürlich erfolgt ist. Dafür liegen jedoch keine Hinweise vor.

Auch müssen Gründe, mit denen das Bestellungsverhältnis und der Anstellungsvertrag vorzeitig beendet werden sollen, nicht unbedingt gleich lauten. Vielmehr kann ein Vorstand bei Vertrauensentzug zwar nicht mehr für das kommunale Unternehmen tätig sein, gleichwohl aber in Ermangelung von Kündigungsgründen weiterhin Anspruch auf die im Anstellungsvertrag vereinbarte Vergütung haben.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Die Abberufung von Organmitgliedern als Instrument guter Corporate Governance - ein Werkstattbericht
Julia Redenius-Hövermann, ZIP 2022, 817

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Justizministerium NRW PM vom 13.10.2022
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