28.03.2023

Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland

Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL), auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 15.12.2022 geeinigt hatten.

Mit der nationalen Umsetzung der MinBestRL implementiert Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. G20/OECD Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 21.4.2023 (Pillar2@bmf.bund.de).

Die MinBestRL überführt die vom Inclusive Framework on BEPS erarbeiteten Global Anti-Base Erosion Model Rules in europäisches Recht. Der Entwurf berücksichtigt neben diesen Model Rules auch den dazugehörenden Kommentar, den das Inclusive Framework on BEPS am 14.3.2022 veröffentlicht hat, sowie die weiteren internationalen Arbeiten im Rahmen des sog. GloBE Implementation Framework, insbesondere die am 15.12.2022 vorgelegten Regelungen für sog. Safe Harbours.

Mit der nationalen Umsetzung der MinBestRL implementiert die Bundesrepublik Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen und tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie weitergehende Informationen zum Diskussionsentwurf hier.
BMF PM vom 21.3.2023
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