FAQ zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
Die Fragen und Antworten zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung erläutern die in den geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen. Sie sollen die Unternehmen bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützen. Behandelt werden beispielsweise folgende Fragen:
WPK vom 11.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro
- Für welche Unternehmen gilt die Meldepflicht gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung?
- Wie wird eine "Wirtschaftstätigkeit" im delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten definiert?
- Was ist eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit?
- Was sind "ermöglichende Tätigkeiten" und "Übergangstätigkeiten" bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?
- Wie kann die Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel ermittelt und gemeldet werden?
- Wie werden bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit die NACE-Codes verwendet, um die taxonomiefähigen Tätigkeiten zu ermitteln?
Darüber hinaus sind Fragen angesprochen, die im Besonderen für Nicht-Finanzunternehmen, Finanzunternehmen, Vermögensverwalter, Versicherungen und Kreditinstitute von Bedeutung sind.
Die FAQ stehen hier zum Download bereit.
Mehr zum Thema:
Beratermodul ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht:
Das Beratermodul ZIP bündelt die Inhalte einer der führenden Zeitschrift zum Wirtschaftsrecht mit Volltexten zu Gesetzen und Entscheidungen sowie den Kurzkommentaren der EWiR. 4 Wochen gratis nutzen!