Gesetzentwürfe zum Wertpapierhandel passieren Bundestag
Der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die EU-Richtlinie 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (sog. Covered-Bonds-Richtlinie) durch Änderungen des Pfandbriefgesetzes zu vollziehen. Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur auf die Bezeichnung "Pfandbrief" bezog, wird ausgeweitet, um die neuen Bezeichnungen "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und "Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)" zu schützen. Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierten Voraussetzungen erfüllen.
Der zweite Gesetzentwurf dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019 / 2034. Danach wird die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst. Vor allem für rd. 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, soll eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Dieses spezifische Aufsichtssystem soll eine risikoadäquate Aufsicht herbeiführen. Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen.
Linkhinweis:
Bundestag online
Der zweite Gesetzentwurf dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019 / 2034. Danach wird die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst. Vor allem für rd. 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, soll eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Dieses spezifische Aufsichtssystem soll eine risikoadäquate Aufsicht herbeiführen. Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten des Bundestages finden Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz) hier.
- Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten finden Sie hier.