15.03.2022

Gleichstellung: EU-Führungspositionen-Richtlinie beschlossen

Frauen sind in den Führungsetagen von privaten Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten der EU gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Dafür steht die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Deutschland hat heute zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt.

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist das Ziel, 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen. Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen. Damit fällt für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.

Am 14.3.2022 hat der Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame Ratsposition beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Richtlinie bald auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet wird und in Kraft treten kann.

Mehr zum Thema:
  • Kurzbeitrag: Scheffler - Neue Angaben im Lagebericht (AG 2022, R29)
  • Aufsatz: Arnold, Romero, Hofer - "Stay on Board" - Auswirkungen des FüPoG II auf Vorstandsverträge (ZIP 2021, 2605)
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BMFSFJ PM vom 14.3.2022
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