IDW setzt sich gegen Greenwashing ein
Die EU-Offenlegungsverordnung verlangt von Finanzdienstleistern seit 2021 deutlich mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken. Seit Jahresbeginn gelten zudem die Level-II-Anforderungen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der EU-Kommission. Private und institutionelle Investoren sollen durch konkretisierte Berichtspflichten leichter erkennen können, wie Finanzunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und wie nachhaltig angebotene Finanzprodukte sind. Betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentvermögen und Versicherungsunternehmen. Ziel der EU-Kommission ist es, Finanzunternehmen daran zu hindern, ihre Produkte "grüner" oder "sozialer" zu machen, als sie tatsächlich sind.
Wirtschaftsprüfer prüfen seit 2021 die Einhaltung der Anforderungen nach der EU-Offenlegungsverordnung. Vor dem Hintergrund erweiterter Prüfungsanforderungen hat das IDW den 2021 veröffentlichten IDW Praxishinweis 2/2021 unter Berücksichtigung der Level-II-Anforderungen zum IDW Praxishinweis 1/2023 weiterentwickelt. Dies betrifft etwa Hinweise zur Prüfung, ob Transparenzpflichten bei sog. Art. 8- oder Art. 9-Fonds zur Nachhaltigkeit eingehalten werden. Das IDW nimmt auch die Regulatoren in die Pflicht: Es bestünden noch Auslegungsfragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen, heißt es vonseiten des IWD. Ferner müssten sich Verfügbarkeit und Güte der nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über die Produkte und Unternehmen, in die investiert wird, noch verbessern. Dies betreffe auch die Transparenz von externen ESG-Ratingagenturen.
IDW aktuell
Wirtschaftsprüfer prüfen seit 2021 die Einhaltung der Anforderungen nach der EU-Offenlegungsverordnung. Vor dem Hintergrund erweiterter Prüfungsanforderungen hat das IDW den 2021 veröffentlichten IDW Praxishinweis 2/2021 unter Berücksichtigung der Level-II-Anforderungen zum IDW Praxishinweis 1/2023 weiterentwickelt. Dies betrifft etwa Hinweise zur Prüfung, ob Transparenzpflichten bei sog. Art. 8- oder Art. 9-Fonds zur Nachhaltigkeit eingehalten werden. Das IDW nimmt auch die Regulatoren in die Pflicht: Es bestünden noch Auslegungsfragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen, heißt es vonseiten des IWD. Ferner müssten sich Verfügbarkeit und Güte der nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über die Produkte und Unternehmen, in die investiert wird, noch verbessern. Dies betreffe auch die Transparenz von externen ESG-Ratingagenturen.