09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 10.6.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird. 

Wir haben es hier mit einem veritablen Paradigmenwechsel zu tun, ganz abgesehen davon, dass das Gesetz mit einigen weiteren Überraschungen aufwartet. Man wird sich auf tiefgreifende Änderungen einstellen müssen. Mit diesem Dossier, das wir fortlaufend aktualisieren, partizipieren Sie an der aktuellen Diskussion namhafter Vertreter der Szene und verpassen keine weiteren Entwicklungen.
 

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Aufsätze

Kolumnen und Blickpunkte

Online-Aktualisierungen Kommentare

  • Prof. Georg Bitter, Scholz, 12. Aufl. 2021 (Band III), s. zur Modifizierung der Insolvenzgründe und Insolvenzantragspflicht sowie zur Aufhebung des § 64 GmbHG u.a. Vor § 64 Rz. 42.1, 58.1 ff., § 64 Rz. 8.1 f., 23.2, 163.1, 179.1, 254.1 f.  
  • Prof. Detlef Kleindiek, Lutter/Hommelhoff, 20. Aufl. 2020, s. zur Aufhebung von § 64 GmbHG und dessen Ersetzung durch die (rechtsformübergreifend konzipierten) Bestimmungen in § 15b InsO n.F. § 64 Rn 1.2, zu den Pflichten des Geschäftsleiters zur Überwachung und Bekämpfung bestandsgefährdender Risiken nach Maßgabe von § 1 StaRUG § 43 Rn 31.1 sowie allgemein zur Nutzung des Restrukturierungsverfahrens zur Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und zur Begrenzung des Prognosezeitraums auf zwölf Monate durch § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 InsO n.F. inkl. der Beschränkung durch § 4 COVInsAG Anh § 64 Rn 8.1, 20.1, 34.1

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