Sanierung: IDW veröffentlicht zwei neue Standard-Entwürfe
Der Entwurf des neugefassten IDW Standards: Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO (IDW ES 9 n.F.) berücksichtigt im Vergleich zum bisherigen Standard mit dem SanInsFoG neu geschaffene gesetzliche Anforderungen, insbesondere eine vollständige und schlüssige Eigenverwaltungsplanung.
Eine vergleichbare Bescheinigung ist erforderlich, wenn das Unternehmen im neu geschaffenen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen die Person des von Amts wegen bestellten Restrukturierungsbeauftragten bestimmen möchte. Der Entwurf des IDW Standards: Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG) (IDW ES 15) beschreibt die Anforderungen an die vom Berufsträger zu erstellende Bescheinigung. Der Gutachter beurteilt vor allem die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Restrukturierungsplanung.
Die Entwürfe sind unter IDW Verlautbarungen >> Entwürfe abrufbar. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu den Entwürfen werden bis zum 13.5.2022 erbeten.
IDW Aktuell
Eine vergleichbare Bescheinigung ist erforderlich, wenn das Unternehmen im neu geschaffenen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen die Person des von Amts wegen bestellten Restrukturierungsbeauftragten bestimmen möchte. Der Entwurf des IDW Standards: Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG) (IDW ES 15) beschreibt die Anforderungen an die vom Berufsträger zu erstellende Bescheinigung. Der Gutachter beurteilt vor allem die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Restrukturierungsplanung.
Die Entwürfe sind unter IDW Verlautbarungen >> Entwürfe abrufbar. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu den Entwürfen werden bis zum 13.5.2022 erbeten.