Stellungnahme des Bundesrates zum Zukunftsfinanzierungsgesetz
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
Bundesrat
- Die Eigenkapitalgewinnung soll insbesondere durch regulatorische Erleichterungen beim Börsengang, die gesellschaftsrechtliche Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien einfacher werden.
- Offenen Immobilienfonds soll es ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden, und diese Anlagen auch selbst zu betreiben.
- Mit der Änderung des Aktiengesetzes soll das deutsche Recht für elektronische Aktien geöffnet werden.
- Schriftformerfordernisse im Aufsichtsrecht sollen durch digitale Kommunikationsmöglichkeiten ersetzt werden.
- Der Gesetzentwurf setzt zudem absehbare europäische Vorgaben zum Schutz des von Kryptoverwahrern verwahrten Kundenvermögens um und stellt den Umgang mit Kryptowerten in deren Insolvenz klar.
- Soweit Wettbewerbsnachteile für den Finanzstandort Deutschland aus ungleicher Umsetzung europarechtlicher Vorgaben herrühren (Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds sowie für die Verwaltungsleistungen von Konsortialführern), erfolgt eine Angleichung an die rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten.
- Die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu errichtende Website zum Vergleich der Entgelte für Zahlungskonten soll ebenfalls für mehr Erläuterung, Transparenz und damit mehr Wettbewerb sorgen.
- Zudem soll der deutsche Finanzmarkt durch die explizite Möglichkeit, mit der Bundesanstalt auch auf Englisch zu kommunizieren, für internationale Teilnehmer noch attraktiver werden.
- Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es jungen Unternehmen erleichtert werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und sich im internationalen Wettbewerb um Talente zu behaupten.
Die ausführliche Stellungnahme des Bundesrates finden Sie hier.