Update Coronakrise: Die erste Saison der virtuellen Hauptversammlung börsennotierter Unternehmen
Aktuell in der AG
Unser Experte hat - anknüpfend an den Beitrag in AG 2020, 418 - nunmehr auch die ab Mai 2020 einberufenen weiteren 217 virtuellen Hauptversammlungen berücksichtigt. Das Augenmerk lag dabei weiterhin auf der Frage, wie die Praxis den gesetzlichen Rahmen ausfüllt und das C19-AuswBekG auslegt.
Dargestellt und ausgewertet werden insbesondere die Durchdringung der virtuellen Hauptversammlung im Vergleich zur Präsenz-Versammlung, der Umgang mit dem Fristenregime der Einberufung, die Fragenmöglichkeit, der Umgang mit Aktionärsanträgen und Wahlvorschlägen, die Modalitäten der Stimmrechtsausübung der Aktionäre durch elektronische Teilnahme oder Briefwahl und die Einbindung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerspruchsmöglichkeit. Abschließend gibt Danwerth einen Überblick über die von den untersuchten Börsenunternehmen gewählten Hauptversammlungs-Dienstleister. Daraus ergibt sich eine Zusammenschau der Modalitäten und Gestaltungsvarianten der virtuellen Hauptversammlung im Sinne eines Marktstandards.
Mehr zum Thema:
Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 20 der AG (AG 2020, 776) - frei abrufbar für Abonnenten (hier geht"s zum Probeabo) sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht)
Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.
Unser Autor:
RA Dr. Christopher Danwerth, LL.M.
Rechtsanwalt
Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg
Schwerpunkte: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Corporate Governance, Kapitalmarkttransaktionen, Public M&A
christopher.danwerth@freshfields.com
https://www.freshfields.com/de/contacts/anwaltssuche/d/danwerth-christopher/
Verlag Dr. Otto Schmidt
Dargestellt und ausgewertet werden insbesondere die Durchdringung der virtuellen Hauptversammlung im Vergleich zur Präsenz-Versammlung, der Umgang mit dem Fristenregime der Einberufung, die Fragenmöglichkeit, der Umgang mit Aktionärsanträgen und Wahlvorschlägen, die Modalitäten der Stimmrechtsausübung der Aktionäre durch elektronische Teilnahme oder Briefwahl und die Einbindung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerspruchsmöglichkeit. Abschließend gibt Danwerth einen Überblick über die von den untersuchten Börsenunternehmen gewählten Hauptversammlungs-Dienstleister. Daraus ergibt sich eine Zusammenschau der Modalitäten und Gestaltungsvarianten der virtuellen Hauptversammlung im Sinne eines Marktstandards.
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christopher.danwerth@freshfields.com
https://www.freshfields.com/de/contacts/anwaltssuche/d/danwerth-christopher/