23.06.2020

Update Coronakrise: Die neuen Corona-Regelungen im GmbH-Recht im Praxistest

Vor dem Eindruck der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber im Eilverfahren sehr kurzfristig zwei Gesetzesvorhaben zum Gesellschaftsrecht umgesetzt. Auf den Bereich der GmbH fokussiert untersucht Dr. jur. Dr. phil. Christian Schulte, M.A. im aktuellen Heft der GmbHR die "Praxistauglichkeit" der beiden Novellen auch mit Blick auf das Handelsregisterverfahren (GmbHR 2020, 689).

Aktuell in der GmbHR
Ziel der Maßnahmen ist es einerseits, die Beschlussfähigkeit der Gesellschaften zu erleichtern, andererseits die gesellschaftsrechtliche Umsetzung staatlich veranlasster Stabilisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Neben der Untersuchung der Tauglichkeit der Novellen für die Praxis stellt Schulte praktische Lösungsvorschläge zum Vorgehen bei eingeschränkter physischer Präsenz der handelnden Akteure dar. Unser Experte liefert einen Kurzüberblick über die gesetzlichen Regelungen und schaut auf die Beschlussfassung bei der GmbH mit Präsenzeinschränkungen und Beschlusserleichterungen. Weiterhin richtet er den Blick auf GmbH-Kapitalerhöhungen mit Präsenzeinschränkungen, ehe er abschließend das Thema Beschlussfassungen im Umwandlungs- und GmbH-Konzernrecht beleuchtet.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 13 der GmbHR (GmbHR 2020, 689) frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht)

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Unser Autor:

Dr. jur. Dr. phil. Christian Schulte, M.A.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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