21.07.2020

Update Coronakrise: Überlegungen zu Defiziten, Erhaltungs- und Erweiterungspotential krisenbedingter Sonderregelungen im Recht der GmbH

Mit beachtlicher Effizienz und eindrucksvollem Pragmatismus brachte der mit "Coronakrise" überschriebene facettenreiche Ausnahmezustand in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in den vergangenen Wochen und Monaten neue Rechtsvorschriften hervor. RA Prof. Dr. Jörg Rodewald und RAin Susanne Abraham sind im aktuellen Heft der GmbHR der Frage nachgegangen wie es jenseits und nach COVID-19 weitergehen soll (GmbHR 2020, 733).

Aktuell in der GmbHR
Unsere Autoren stellen Überlegungen zu Defiziten, Erhaltungs- und Erweiterungspotential krisenbedingter Sonderregelungen im Recht der GmbH an. Sie werfen einen Blick auf die neuen Rechtsvorschriften, die einerseits der Steuerung der Infektionsschutzziele zur Eindämmung der Pandemie dienen sollen und andererseits darauf gerichtet sind, die Handlungsfähigkeit betroffener Marktteilnehmer - vor allem der Kapitalgesellschaften als Unternehmensträger - in Grundzügen zu erhalten. Die neuen Befreiungs‑, Verbots‑, Gebots‑, Aufgaben- und Befugnisnormen waren und sind dringend erforderlich, denn mit den Worten aus der Politik gibt es für die aktuelle Situation "keine Blaupause" - auch nicht bei Unternehmen. Es drängt sich auf, danach zu fragen, ob einige der neuen Regeln über die Krise hinaus erhalten werden sollten und Anlass besteht, dem GmbH-Recht insgesamt einen Digitalisierungsschub zu verschaffen.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 14 der GmbHR (GmbHR 2020, 733) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht)

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Unsere Autoren:

RA Prof. Dr. Jörg Rodewald
RAin Susanne Abraham
Verlag Dr. Otto Schmidt
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