18.03.2024

Vertreter der EU-Staaten erzielen Einigung über Lieferkettengesetz

Die Mehrheit der EU-Staaten hat für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Die deutsche Bundesregierung hatte dagegen gestimmt, jedoch unterstützt eine ausreichende Mehrheit in der EU das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament der Vorlage noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Ziel des Gesetzes ist, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten überwachen - also auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen in der EU müssen dann dokumentieren, dass die von ihnen importierten Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Schäden an der Umwelt führen.

Insbesondere die FDP hatte sich gegen das Lieferkettengesetz ausgesprochen, da neben der Herbeiführung von Rechtsunsicherheiten ein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen in der EU befürchtet worden war. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes, das im Dezember entworfen worden war, ist in der aktuellen Version abgeschwächt worden, z.B. was die Größe der Unternehmen angeht, die unter das Gesetz fallen. Auch die Regelungen über die Haftung der Unternehmen für Verstöße gegen das Gesetz sind in der aktuellen Version weniger streng als zunächst geplant. Gleichwohl hatte sich die Bundesregierung in der Abstimmung enthalten, was einer Ablehnung des Gesetzes gleichkommt. Das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz hatte noch keine Regeln über die Haftung der Unternehmen enthalten.

In der aktualisierten Version wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie reduziert. Daneben wurden einzelne weitere Anpassungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen:
  • Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern und einem Jahresbruttoumsatz von 450 Mio € innerhalb der EU sollen erst nach einer Übergangsphase von fünf Jahren unter die Richtlinie fallen.
  • Drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnt die erste Phase dieser Übergangsphase und betrifft zunächst Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern und einem Jahresbruttoumsatz von 1,5 Mrd €.
  • Die gesonderten Schwellenwerte und die Einstufung von Branchen als Risikosektoren wurden ersatzlos gestrichen.
  • Der dem Unternehmen nachgelagerte Teil der Aktivitätenkette wurde dahingehend verkleinert, dass die Stufen von Recycling, Entsorgung sowie Tätigkeiten der indirekten Geschäftspartner nicht mehr enthalten sind.


Im nächsten Schritt wird die Gesetzesvorlage dem Europäischen Parlament vorgelegt, dessen Zustimmung als sicher gilt.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Brussels Effect - Das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainabilty Due Diligence Directive - CSDDD) kommt!
Philipp Jaspers, GmbHR 2024, R52

Compliance aktuell online:
Die Datenbank für jeden in der Compliance-Praxis. 4 Wochen gratis nutzen!

 

Verlag Dr. Otto Schmidt
Zurück