17.09.2024

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 38)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 19.10.2023, 22 W 38/23
Das Ausscheiden eines Kommanditisten ist durch alle Gesellschafter der KG anzumelden, wobei die Anmeldung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 HGB durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden kann

Das Ausscheiden eines Kommanditisten ist durch alle Gesellschafter der KG anzumelden, wobei die Anmeldung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 HGB durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden kann. Wird eine solche Entscheidung aufgehoben, rechtfertigt dies allein keine Löschung der Eintragung. Eine Löschung der erfolgten Eintragung kommt nur unter den Voraussetzungen des § 395 FamFG in Betracht. Dies setzt bei einer bekundenden Eintragung voraus, dass diese unrichtig ist.
(amtl.)

 

FG Münster 23.5.2024, 3 K 2585/21 Erb
Werterhöhung von GmbH-Anteilen durch Verzicht auf einen erbvertraglichen Anspruch

1. Die Erhöhung des Wertes von Geschäftsanteilen an einer GmbH zugunsten eines GmbH-Gesellschafters durch die Leistung eines anderen gilt grundsätzlich als freigebige Zuwendung.

2. Eine solche freigebige Zuwendung ist i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (erst) ausgeführt, wenn die entsprechende Abtretung in notarieller Form wirksam erfolgt ist.

3. Der Tatbestand des § 7 Abs. 8 ErbStG umfasst ein subjektives Merkmal i.S. eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit der Leistung, was sowohl nach dem Wortlaut der Norm als auch aus gesetzessystematischen Gründen sowie nach dem Sinn und Zweck der Norm herzuleiten ist.

4. Der Schenkungsteuer als Verkehrsteuer unterliegt die durch freigebige Zuwendung in Form einer Vermögensverschiebung entstehende Bereicherung des Bedachten durch den Zuwendenden.

5. Der notwendige Wille zur Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Zuwendende sich der Unentgeltlichkeit der Zuwendung und somit darüber bewusst ist, dass er seine Leistung ohne Verpflichtung und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung erbringt.

6. Ein zerrüttetes Familienverhältnis (hier: zwischen Geschwistern) kann Indiz dafür sein, dass ein Anteilserwerb nicht teil-unentgeltlich erfolgen, sondern ein drittüblicher Preis erzielt und nicht aus familiärer Verbundenheit auf eine Kaufpreisfindung wie unter fremden Dritten verzichtet werden sollte.
(alle nicht amtl.)

 

LG München 10.5.2024, 5 HKO 14946/23
Keine Statthaftigkeit des Spruchverfahrens bei Anpassung der Kompensation wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Beruft sich ein Aktionär während des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ohne vertragliche Anpassungsklausel auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund einer stark verbesserten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, ist ein Spruchverfahren nicht statthaft.
(amtl.)

 

Verlag Dr. Otto Schmidt
Zurück