16.12.2024

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 51)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Frankfurt 10.10.2024, 20 W 186/24
Zur Grundbuchfähigkeit des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit; kein Erfordernis der Voreintragung in das Vereinsregister

Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, ist mit dem Inkrafttreten des MoPeG uneingeschränkt grundbuchfähig.
(amtl.)

 

OLG Celle 14.6.2024, 9 U 55/23
Ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung

1. Auch nach der Holzmüller-Gelatine-Doktrin setzt eine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit einen schwerwiegenden Eingriff in die im Anteilseigentum verkörperten Vermögensinteressen der Aktionäre durch Maßnahmen der Verwaltung voraus.

2. Zum Missbrauch der Vertretungsmacht des Vorstands im Fall der Änderung der Struktur von Tochtergesellschaften einer AG.
(alle nicht amtl.)

 

BGH 2.7.2024, XI ZB 29/21
Darstellung des Wechselkursrisikos im Schiffsfondsprospekt; Konkurrenzen

1. Zur Angabe des Wechselkursrisikos in einem Prospekt über die Beteiligung an einem Schiffsfonds.

2. Übernimmt der Prospektverantwortliche zusätzlich die Vertriebsverantwortung, so bleibt für die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung weiterhin Raum neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung.

3. Der Prospekt muss umfassend und nicht über einen für den Anleger wichtigen Umstände informieren.
(Ls. 1 amtl.; Ls. 2. und 3. nicht amtl.)

 

FG München 24.7.2024, 1 K 524/19
Zum maßgeblichen Besteuerungsverfahren zur Festsetzung des "Veräußerungspreises" i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 2002

1. Die für die Bestimmung des Veräußerungspreises des Einbringenden maßgeblichen steuerrechtlichen Feststellungen aus der Einbringung eines Mitunternehmeranteils sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Mitunternehmerschaft für das Wirtschaftsjahr der Einbringung zu treffen (Anschluss an BFH v. 30.4.2003 - I R 102/01, BStBl. II 2004, 804).

2. Die in § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 2002 (heute: § 20 Abs. 3 Satz 1 Um-wStG) angeordnete materielle Bindungswirkung besteht unabhängig davon, ob sich der bei der Kapitalgesellschaft angesetzte Wert ausschließlich aus der Ausübung des eingeräumten Wahlrechts auf Buch- oder Zwischenwertansatz ergibt oder ob sich der Wertansatz als mit den Einschränkungen des Bewertungswahlrechts unvereinbar erweist (Ablehnung von BFH v. 24.3.1983 - IV R 138/80, BStBl. II 1984, 233).
(alle nicht amtl.)

Verlag Dr. Otto Schmidt
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