10.05.2019

Zusammenschluss von Thalia und der Mayerschen Buchhandlung vom Bundeskartellamt freigegeben

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 9.5.2019 die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten Thalia und Mayersche Buchhandlung freigegeben. Zusammen betreiben die beiden Buchhandelsketten 288 Buchhandlungen in Deutschland.

Wachsender Online-Handel:
Sowohl Thalia als auch die Mayersche Buchhandlung hatten in Teilen Deutschlands, insbesondere in Nordrhein-Westfalen relativ hohe Marktanteile beim stationären Verkauf von Büchern. Jedoch bestehen laut Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamts, aus Sicht des Verbrauchers keine Bedenken für den Zusammenschluss, da mit dem stetig wachsenden Online-Handel und der Vielzahl von kleineren und mittleren Buchhändlern des traditionellen Sortimentsbuchhandels gute Einkaufsalternativen zur Verfügung stehen.

Beim Buchhandel bestehe zudem die Besonderheit, dass eine Buchpreisbindung existiert. Somit finde der Wettbewerb überwiegend bei der Angebotsqualität statt, wie etwa bei der Sortimentsauswahl, Beratung und der Gestaltung der Geschäfte, was auch Chancen für kleine Händler biete.

Situation für Verlage:
Die durch die Fusion erhöhte Nachfragemacht stuft das BKartA auf ein unbedenkliches Niveau ein. Zwar wird das fusionierte Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt durchaus eine hervorgehobene Marktstellung genießen. Den Verlagen bleiben jedoch immer noch genügend Alternativen, wie andere stationäre und Internet-Sortimentsbuchhändler, sonstige Verkaufsstellen und der Direktvertrieb.

Die künftig große Einkaufsmacht führt bei einigen Verlagen zu der Sorge, dass das fusionierte Unternehmen zukünftig auch Konditionsverbesserungen fordern könnten. Das BKartA wird dies im Sinne der Rechtsprechung des BGH zum sog. Anzapfverbot beobachten.

Deutscher Markt für E-Books und E-Reader
Weitere Märkte waren wettbewerblich unproblematisch. Die Bereiche der E-Books und E-Reader sind insbesondere durch den Wettbewerb von Amazon geprägt. Thalia ist an der bekannten E-Book-Plattform "Tolino" beteiligt, die durchaus erfolgreich am Markt tätig ist und zu dem Marktführer Amazon Kindle aufschließen konnte. Die Zusammenschlussbeteiligten kommen hier jedoch nicht auf wettbewerblich bedenkliche gemeinsame Marktanteile.
Bundeskartellamt PM vom 9.5.2019
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