9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung beschlossen
Mit der Verordnung werden die Modalitäten des Prüfverfahrens bei Unternehmenserwerben an die gestiegenen Anforderungen angepasst. So wurde der Umfang der sektorspezifischen Prüfung erweitert und bestimmte kritische Infrastrukturen aufgenommen.
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