08.05.2014

Aktienrechtsnovelle 2014

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) herausgegeben. Die Finanzierung der Aktiengesellschaft soll in zweierlei Hinsicht flexibilisiert werden. Dafür sollen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ferner sollen die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter gemacht werden. Für Inhaberaktien sieht das deutsche Recht eine Stichtagsregelung vor (sog. record date). Bei Namensaktien gab es bisher nur einen gesetzlich nicht abgesicherten Umschreibestop in den Aktienregistern. Deutschland soll nunmehr einen einheitlichen Nachweisstichtag erhalten, der auch internationalen Anleger leicht vermittelbar ist.

Außerdem soll geklärt werden, wie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entsandt werden (§ 394 AktG), rechtlich begründet werden kann. Schließlich sollen einige in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen ausgeräumt und Redaktionsversehen früherer Gesetzgebungsverfahren behoben werden.

Linkhinweis:

Für den Volltext des Referentenentwurfs (Bearbeitungsstand: 11.4.2014) klicken Sie bitte hier (pdf-Dokument).

BMJV
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