Aktienrechtsnovelle passiert Bundestag
Bei Vorzugsaktien gewährt das Unternehmen den Aktionären eine besonders sichere Dividende im Gegenzug für den Verzicht auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dies verhindert aber die Anerkennung solcher Papiere als Kernkapital. Künftig soll das durch eine andere Gestaltung der Vorzugsaktien möglich sein.
Ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten ist eine Neuregelung zur Registrierung von Aktionären bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften. So soll ein besserer Einblick in die Besitzverhältnisse ermöglicht werden, was wiederum den Kampf gegen Geldwäsche unterstützen soll.
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