Änderungen an der Solvabilitätsverordnung und der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Der ÄnderungsVO-E beinhaltet hauptsächlich Änderungen an der Solvabilitätsverordnung. Die zu überarbeitenden und neu zu erlassenden Regelungen betreffen:
- Erhöhung der Eigenmittelanforderungen im Handelsbuch,
- Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für Wiederverbriefungen,
- Verschärfung der Offenlegungsanforderungen.
Einige wenige Änderungen dienen der Korrektur oder der Optimierung der bisherigen Umsetzung der CRD in der Solvabilitätsverordnung und der Groß- und Millionenkreditverordnung. Der ÄnderungsVO-E enthält auch eine ausführliche Begründung. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 15.7.2011 (Eingang bei der BaFin) abgegeben werden.
Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten der BaFin veröffentlichten Entwurf der Änderungsverordnung klicken Sie bitte hier.