06.06.2011

Änderungen an der Solvabilitätsverordnung und der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den mit der Deutschen Bundesbank abgestimmten Entwurf der Zweiten Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (ÄnderungsVO-E) vorgelegt.

Die Bankenrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie (zusammen"Capital Requirements Directive" oder "CRD") wurden im Jahre 2009 durch die Richtlinien 2009/111/EG, 2009/83/EG und 2009/27/EG (zusammen die "CRD II") und im Jahre 2010 durch die Richtlinie 2010/76/EU (die "CRD III") geändert. Einzelne Vorgaben der CRD III wurden bereits zum 31.12.2010 umgesetzt. Der überwiegende Bestandteil der durch die CRD III induzierten Änderungen ist dagegen zum 31.12.2011 anzuwenden. Diese Änderungen sollen mit dem vorliegenden ÄnderungsVO-E in nationales Recht umgesetzt werden.

Der ÄnderungsVO-E beinhaltet hauptsächlich Änderungen an der Solvabilitätsverordnung. Die zu überarbeitenden und neu zu erlassenden Regelungen betreffen:

  • Erhöhung der Eigenmittelanforderungen im Handelsbuch,
  • Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für Wiederverbriefungen,
  • Verschärfung der Offenlegungsanforderungen.

Einige wenige Änderungen dienen der Korrektur oder der Optimierung der bisherigen Umsetzung der CRD in der Solvabilitätsverordnung und der Groß- und Millionenkreditverordnung. Der ÄnderungsVO-E enthält auch eine ausführliche Begründung. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 15.7.2011 (Eingang bei der BaFin) abgegeben werden.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten der BaFin veröffentlichten Entwurf der Änderungsverordnung klicken Sie bitte hier.

BaFin PM vom 3.6.2011
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