Artikel 29-Datenschutzgruppe richtet Social-Media-Arbeitsgruppe ein
Artikel 29-Datenschutzgruppe, 11.4.2018Anlässlich der Ermittlungen in Bezug auf Facebook und Cambridge Analytica machte die Artikel 29-Datenschutzgruppe deutlich, dass aus ihrer Sicht der Beginn einer neuen datenschutzrechtlichen Epoche bevorstehe. Daher möchte sie zusammen mit der neuen Social-Media-Arbeitsgruppe vorausschauend und langfristig Strategien zum Schutz von Personen und ihren persönlichen Daten in sozialen Medien entwickeln. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der nun bekannt gewordene Vorfall möglicherweise nur ein Beispiel für groß angelegte Datengewinnung aus sozialen Medien sei.
Die Social-Media-Arbeitsgruppe soll ihre Arbeit auch nach Errichtung des 'European Data Protection Board' im Mai 2018 fortsetzen und die konsequente Umsetzung der DSGVO sichern.
Hilfestellung der nationalen Aufsichtsbehörden
Verschiedene nationale Aufsichtsbehörden haben Leitlinien dazu veröffentlicht, wie natürliche Personen die ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Betroffenenrechte geltend machen können. Zudem gibt es auch Informationen über die Möglichkeiten, die die Datenschutzeinstellungen sozialer Netzwerke aktuell bieten.
Linkhinweis:
Zur Pressemitteilung der Artikel 29-Datenschutzgruppe (englisch) gelangen Sie hier.
Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den Leitlinien nationaler Aufsichtsbehörden.