Ausschuss für Finanzstabilität will Eingriffsrechte der Aufsicht gegen mögliche Finanzstabilitätsrisiken erweitern
In der Vergangenheit waren Übertreibungen auf den Immobilienmärkten häufig Auslöser für Finanzkrisen, wenn ein deutlicher Preisanstieg mit einer übermäßigen Expansion von Immobilienkrediten sowie einer Lockerung der Kreditvergabestandards zusammenfiel. Derzeit ist eine destabilisierende Wechselwirkung zwischen Kreditvergabe und Preisentwicklung in Deutschland nicht zu erkennen. Sollte es dennoch zu einer derartigen Entwicklung kommen, erscheint insbesondere der Bankensektor als strukturell anfällig gegenüber dem Risiko rasch sinkender Preise.
Für den Fall dass sich am Markt für Immobilienkredite Hinweise auf Risiken für die Finanzstabilität zeigen, hat die Finanzaufsicht in Deutschland bereits jetzt die Möglichkeit, dämpfend auf diese Finanzstabilitätsrisiken einzuwirken. Insbesondere kann die BaFin die Eigenkapitalanforderungen an die kreditgebenden Banken verschärfen. Ungeachtet dessen hält es der Ausschuss für erforderlich, vorsorglich gesetzliche Grundlagen für zusätzliche Eingriffsbefugnisse zu schaffen, um möglichen zukünftigen Risiken für die Finanzstabilität angemessen begegnen zu können.
Der Ausschuss für Finanzstabilität prüft derzeit, welche konkreten Instrumente zusätzlich geschaffen und wie diese ausgestaltet werden sollten. Aufbauend auf dieser Prüfung beabsichtigt der Ausschuss, eine Empfehlung an die Bundesregierung abzugeben. Eine Ergänzung des makroprudenziellen Instrumentariums empfehlen auch der Internationale Währungsfonds und der Financial Stability Board, der auf internationaler Ebene die Arbeit zu Finanzstabilitätsthemen koordiniert.
Hintergrund:
Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Finanzaufsicht in Deutschland. Er wurde im März 2013 gegründet als eine wichtige Lehre aus der Finanzkrise. Diese hatte gezeigt, dass die makroprudenzielle Überwachung, die auf die Stabilität des gesamten Finanzsystems abzielt, gestärkt werden muss. Zudem müssen die makroprudenzielle und die mikroprudenzielle (institutsspezifische) Aufsicht enger miteinander verzahnt werden. Der Ausschuss wurde eingerichtet, um diesen Erfahrungen Rechnung zu tragen.