BaFin konkretisiert organisatorische Anforderung für Algorithmushändler
Die Anforderungen stehen im Kontext der MaRisk und MaComp und wurden gemeinsam von der Bankenaufsicht und der Wertpapieraufsicht der BaFin erarbeitet, mit der Deutschen Bundesbank abgestimmt sowie mit der Kreditwirtschaft konsultiert. Das Rundschreiben konkretisiert die Anforderungen aus dem § 25a KWG und dem § 33 WpHG (einschließlich der neuen Anforderungen aus dem Hochfrequenzhandelsgesetz) und lehnt sich an ESMA-Leitlinien an.
Die Umsetzung der Anforderungen wird zunächst gem. § 36 WpHG überprüft. Die Berichte werden neben der Wertpapieraufsicht auch der Bankenaufsicht sowie der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt. Institute müssen auch mit Sonderprüfungen rechnen. Die BaFin gibt den Instituten mit sechs Monaten ausreichend Zeit, ggf. ihre Prozesse und IT-Systeme zu verbessern, bevor mit aufsichtlichen Sanktionen gerechnet werden kann.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten der BaFin finden Sie die Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.
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