BaFin stellt Entwurf der WpHGMaAnzV zur Konsultation
Die Verordnung regelt die näheren Anforderungen an die zu erstattenden Anzeigen und die Übertragungsweges über das Melde- und Veröffentlichungssystem der BaFin, die Sachkunde und Zuverlässigkeit der entsprechenden Mitarbeiter und den Inhalt der Datenbank, die bei der BaFin eingerichtet wird. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 14/2011; WA 11-FR 4100-2011/0001) bis zum 5.8.2011 bei der BaFin abgegeben werden.
Im Anschluss an die schriftliche Konsultation ist eine mündliche Anhörung am 11.8.2011 in den Räumlichkeiten der BaFin geplant. Anmeldungen erfolgen über ein online auszufüllendes Formular (siehe unten).
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten der BaFin finden Sie den Entwurf der WpHGMaAnzV hier.
- Für das Vorblatt zur Verordnung klicken Sie bitte hier.
- Zur mündlichen Anhörung des Entwurfes der WpHGMaAnzV können Sie sich hier anmelden.