13.07.2011

BaFin stellt Entwurf der WpHGMaAnzV zur Konsultation

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d WpHG zur Konsultation gestellt.

Der Entwurf beruht auf § 34d Abs. 6 WpHG. Danach dürfen ab dem 1.12.2012 bestimmte Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nur dann mit bestimmten Tätigkeiten betraut werden, wenn sie sachkundig sind und über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Außerdem sind diese Mitarbeiter der BaFin anzuzeigen. Ferner sind ab diesem Datum der BaFin erhobene Beschwerden auf Grund der Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Anlageberatung anzuzeigen.

Die Verordnung regelt die näheren Anforderungen an die zu erstattenden Anzeigen und die Übertragungsweges über das Melde- und Veröffentlichungssystem der BaFin, die Sachkunde und Zuverlässigkeit der entsprechenden Mitarbeiter und den Inhalt der Datenbank, die bei der BaFin eingerichtet wird. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 14/2011; WA 11-FR 4100-2011/0001) bis zum 5.8.2011 bei der BaFin abgegeben werden.

Im Anschluss an die schriftliche Konsultation ist eine mündliche Anhörung am 11.8.2011 in den Räumlichkeiten der BaFin geplant. Anmeldungen erfolgen über ein online auszufüllendes Formular (siehe unten).

Linkhinweis:

  • Auf den Webseiten der BaFin finden Sie den Entwurf der WpHGMaAnzV hier.
  • Für das Vorblatt zur Verordnung klicken Sie bitte hier.
  • Zur mündlichen Anhörung des Entwurfes der WpHGMaAnzV können Sie sich hier anmelden.
BaFin PM vom 12.7.2011
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