BaFin veröffentlicht überarbeitete MaRisk
Auch die Neufassung hält an der grundsätzlichen prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk fest und räumt dem Proportionalitätsgedanken weiterhin großes Gewicht ein. Die neue Fassung der MaRisk tritt zum 1.1.2013 in Kraft. Um den Instituten ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, sind Anforderungen, die im MaRisk-Kontext neu sind und nicht bloß klarstellenden Charakter haben, bis zum 31.12. 2013 umzusetzen. Die Institute müssen also bis zu diesem Tag mit Blick auf diese neuen Anforderungen nicht mit aufsichtlichen Sanktionen rechnen.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der BaFin finden Sie das Rundschreiben hier.
Das Anschreiben zum Rundschreiben finden Sie hier (pdf-Dokument).