Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen Bauunternehmers im Zusammenhang mit einer Kommunalwahl darf weiterhin online stehen
OLG Zweibrücken v. 26.10.2023 - 4 W 23/23
Der Sachverhalt:
Eine große pfälzische Tageszeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 30.6.2023 und ihrer Print-Ausgabe vom 1.7.2023 über die damals anstehende Neuwahl eines Ortsvorstehers. Diese war notwendig geworden, weil der bisherige Ortsvorsteher nach diversen Anfeindungen zurückgetreten war. Im Artikel wurden die drei Kandidaten vorgestellt und dabei erwähnt, dass zwei der Kandidaten mit einem lokalen Bauunternehmer und Landwirt verwandt seien, dem Anwohner vorwerfen, für den stark angestiegenen Lkw-Verkehr im Ort verantwortlich zu sein. Dabei wurde auch berichtet, dass der Bauunternehmer erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung u.a. wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung von Anwohnern verurteilt worden sei.
Auf eine Abmahnung des Bauunternehmers hin schwärzte die Zeitung das E-Paper und ergänzte den Online-Beitrag um den Hinweis, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Der Bauunternehmer verlangte hierauf im gerichtlichen Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Zeitung, wonach sie den ihn betreffenden Bericht unterlassen sollte. Das LG wies den Antrag zurück. Hiergegen hat der Bauunternehmer sofortige Beschwerde eingelegt. Die sofortige Beschwerde des Bauunternehmers wies das OLG zurück.
Die Gründe:
Es fehlt schon an der erforderlichen Eilbedürftigkeit für das beschrittene gerichtliche Eilverfahren. Der Bauunternehmer hat mehr als 5 Wochen mit der Stellung seines Antrags gewartet und die Zeitung hat den Online-Artikel um den Zusatz, wonach das strafrechtliche Urteil noch nicht rechtskräftig sei, bereits ergänzt. Unabhängig davon handelt es sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Zwar können anhand der im Artikel genannten Einzelinformationen zumindest die Einwohner des betroffenen Ortsteils den Bauunternehmer identifizieren. Der Bericht beruht aber auf wahren Tatsachen, nämlich die tatsächliche Verurteilung des Bauunternehmers. Außerdem wird zumindest durch den Zusatz klar, dass die Verurteilung auch noch nicht rechtskräftig ist.
Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Bauunternehmers steht nicht außer Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Es gehört gerade zu den Aufgaben der Presse, im Zusammenhang mit demokratischen Prozessen zu berichten. Hierzu gehört auch die Berichterstattung über den Hintergrund der Kandidaten, insbesondere deren verwandtschaftliche Beziehungen, da diese möglicherweise Einfluss auf zukünftige Entscheidungen der Kandidaten haben können. Sowohl der erhöhte Lkw-Verkehr im Ort als auch die erstinstanzlich abgeurteilten Straftaten des Antragstellers zu Lasten der Anwohner sind jedenfalls von lokalem Interesse.
Mehr zum Thema:
Aufsatz:
Verdachtsberichterstattung über Politiker
Christian Conrad / Marvin Damian Hubig, AfP 2023, 121
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OLG Zweibrücken PM vom 11.3.2024
Eine große pfälzische Tageszeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 30.6.2023 und ihrer Print-Ausgabe vom 1.7.2023 über die damals anstehende Neuwahl eines Ortsvorstehers. Diese war notwendig geworden, weil der bisherige Ortsvorsteher nach diversen Anfeindungen zurückgetreten war. Im Artikel wurden die drei Kandidaten vorgestellt und dabei erwähnt, dass zwei der Kandidaten mit einem lokalen Bauunternehmer und Landwirt verwandt seien, dem Anwohner vorwerfen, für den stark angestiegenen Lkw-Verkehr im Ort verantwortlich zu sein. Dabei wurde auch berichtet, dass der Bauunternehmer erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung u.a. wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung von Anwohnern verurteilt worden sei.
Auf eine Abmahnung des Bauunternehmers hin schwärzte die Zeitung das E-Paper und ergänzte den Online-Beitrag um den Hinweis, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Der Bauunternehmer verlangte hierauf im gerichtlichen Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Zeitung, wonach sie den ihn betreffenden Bericht unterlassen sollte. Das LG wies den Antrag zurück. Hiergegen hat der Bauunternehmer sofortige Beschwerde eingelegt. Die sofortige Beschwerde des Bauunternehmers wies das OLG zurück.
Die Gründe:
Es fehlt schon an der erforderlichen Eilbedürftigkeit für das beschrittene gerichtliche Eilverfahren. Der Bauunternehmer hat mehr als 5 Wochen mit der Stellung seines Antrags gewartet und die Zeitung hat den Online-Artikel um den Zusatz, wonach das strafrechtliche Urteil noch nicht rechtskräftig sei, bereits ergänzt. Unabhängig davon handelt es sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Zwar können anhand der im Artikel genannten Einzelinformationen zumindest die Einwohner des betroffenen Ortsteils den Bauunternehmer identifizieren. Der Bericht beruht aber auf wahren Tatsachen, nämlich die tatsächliche Verurteilung des Bauunternehmers. Außerdem wird zumindest durch den Zusatz klar, dass die Verurteilung auch noch nicht rechtskräftig ist.
Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Bauunternehmers steht nicht außer Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Es gehört gerade zu den Aufgaben der Presse, im Zusammenhang mit demokratischen Prozessen zu berichten. Hierzu gehört auch die Berichterstattung über den Hintergrund der Kandidaten, insbesondere deren verwandtschaftliche Beziehungen, da diese möglicherweise Einfluss auf zukünftige Entscheidungen der Kandidaten haben können. Sowohl der erhöhte Lkw-Verkehr im Ort als auch die erstinstanzlich abgeurteilten Straftaten des Antragstellers zu Lasten der Anwohner sind jedenfalls von lokalem Interesse.
Aufsatz:
Verdachtsberichterstattung über Politiker
Christian Conrad / Marvin Damian Hubig, AfP 2023, 121
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