12.08.2023

BMDV legt Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vor

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz veröffentlicht, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können. Das Gesetz soll den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland modernisieren. Bestandteil ist die Einführung von Buß- und Zwangsgeldvorschriften für Verstöße gegen den DSA.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: "Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten. Mit der Bundesnetzagentur schaffen wir eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen."

Der Entwurf für ein "Digitale-Dienste-Gesetz" ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Er sieht eine Stelle in der Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland vor. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu 6 % ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer dies bei der Bundesnetzagentur melden.

Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft sind und direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Die vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur wird in Deutschland durch weitere zuständige Behörden in den Bereichen Daten- und Jugendschutz ergänzt.

Länder und Verbände können bis 25. August zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

Mehr zum Thema:

Link zum Referentenentwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz

Aufsatz:
Mit AGB gegen Hass im Netz: Kann man Online-Plattformen zwingen, ihre Community Standards durchzusetzen?
Daniel Holznagel, CR 2023, 539

Aufsatz:
Lässt der Digital Services Act Raum für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt"?
Niko Härting / Max Valentin Adamek, CR 2023, 316

Alles auch nachzulesen im Beratermodul IT-Recht:
Die perfekte Online-Ausstattung für das IT-Recht (DSGVO/BDSG). Stets auf dem aktuellsten Stand mit den Inhalten aller Ausgaben von Computer und Recht und IT-Rechtsberater sowie den Updates von Redeker, Handbuch der IT-Verträge. Ihr Vorteil: Bearbeiten Sie zahlreiche bewährte Formulare mit LAWLIFT! 4 Wochen gratis nutzen!
 
BMDV PM Nr. 79 vom 4.8.2023
Zurück