03.07.2023

BMF muss Fragen zum Grußwort des Ministers für eine Bank beantworten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist verpflichtet, der Presse bestimmte Fragen zu einem Videogrußwort des Bundesministers der Finanzen für eine Bank, bei der er zu ähnlicher Zeit einen privaten Immobilienkredit aufnahm, zu beantworten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin aufgrund des nach wie vor besonders hohen öffentlichen Interesses an diesem Thema in einem Eilverfahren entschieden.

VerwG Berlin v. 26.6.2023 - VG 27 L 28/23
Der Sachverhalt:
Der Antragsteller, ein Redakteur einer Tageszeitung, hatte dem BMF neun Fragen zu den Vorgängen rund um das im Mai 2022 erstellte Videogrußwort für die Bank und den privaten Verbindungen des Ministers zu dieser Bank und weiteren Unternehmen gestellt. Er stützt sich auf die Pressefreiheit, die ihm einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden wie dem BMF gewähre.

Das Gericht gab dem Antrag in Bezug auf vier Fragen statt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Gründe:
Das BMF muss etwa Auskunft zu der Frage geben, ob der Minister seine private Kreditaufnahme ggü. den für die Videoproduktion des Grußworts verantwortlichen Mitarbeitern vor der Veröffentlichung im Magazin "Der Spiegel" im Oktober 2022 dargelegt habe. Diese Frage ist nicht durch den Hinweis des BMF darauf beantwortet worden, dass sich aus den für den Minister geltenden Compliance-Regeln keine Pflicht zur Anzeige privater Kreditverbindungen ergibt. Denn daraus folgt nicht zwingend, dass es im BMF keine dienstlichen Informationen zu der betreffenden Kreditaufnahme gibt.

Das BMF muss auch Fragen zu Anfragen privatwirtschaftlicher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022 beantworten. Dem stehen keine schutzwürdigen Interessen Privater entgegen, weil Unternehmen mit öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre Anfragen rechnen müssten, wenn sie einen Minister um ein Grußwort bitten.

Hinsichtlich fünf weiterer Fragen lehnte das Gericht den Eilantrag dagegen ab. Insbesondere muss keine Auskunft zu sonstigen privaten Geschäftsbeziehungen des Ministers erteilt werden. Diese sind nicht dienstlich geprägt, sondern privat. Allein der Umstand, dass ein Minister in dieser Funktion möglicherweise ministerielle Grußworte für private Unternehmen erstellt hat, mit denen ihn eine private Geschäftsbeziehung verbindet oder verbunden hat, rechtfertigt nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt.

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VerwG Berlin PM Nr. 26 vom 3.7.2023
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