BSI veröffentlicht Technische Richtline "Ersetzendes Scannen"
Sowohl im behördlichen als auch privat-wirtschaftlichen Umfeld werden zunehmend Dokumente auch in digitalen Dokumenten- und Vorgangsbearbeitungs- sowie Aufbewahrungssystemen verarbeitet. Gleichzeitig nimmt das Bedürfnis zu, die Papierdokumente anschließend zu vernichten, um kostenintensive Papierarchive auflösen zu können. Während ein Scanprodukt in rechtlicher Hinsicht nicht denselben Beweiswert wie das originäre Papierdokument haben kann, ist eine Annäherung durchaus möglich.
BSI PM vom 17.4.2013
Dies setzt voraus, dass das digitale Endprodukt in einem insbesondere für ein Gericht nachvollziehbaren Scanprozess unter gleichbleibenden qualitativ hochwertigen und abgesicherten Bedingungen entstanden ist. Die dafür notwendigen Anforderungen werden in der Technischen Richtlinie des BSI beschrieben. Die Technische Richtline steht auf der Webseite des BSI zur Verfügung.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten des BSI finden Sie eine ausführliche Darstellung mit weiterführenden Links zum Thema hier.
- Um direkt zur Technischen Richtline zu kommen, klicken Sie bitte hier (pdf-Format).