12.10.2023

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte

Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird u.a. die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt.

Durch den Gesetzentwurf soll der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert werden. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister bereits weitgehend Standard ist. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister, die für die Käufer notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der BaFin.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine- und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiert sich der Gesetzestext darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln um die europäischen Vorgaben zu ergänzen. Mit dem Entwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

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BMF PM Nr. 20 vom 11.10.2023
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