Bundeskabinett beschließt Verschärfung des GWB
Das GWB ist das "wirtschaftliche Grundgesetz" der sozialen Marktwirtschaft. Der nun im Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips:
BMWK PM vom 5.4.2023
- Es ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder - in Extremfällen - Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür sind die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs, die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.
- Im Fall von Kartellrechtsverstößen wird die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um karetellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.
- Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass das Bundeskartellamt die EU-Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.
Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten des BMWK inden Sie den Regierungsentwurf hier.