20.09.2013

Bundesrat billigt Änderung des Urheberrechts

Der Bundesrat hat am 20.9.2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt. Dieses dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in nationales Recht und führt zudem ein Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in regelmäßig erscheinenden Werken ein.

Allerdings machte der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher u.a., dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten des Bundesrates veröffentlichten Gesetzesbeschluss klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

Bundesrat Pressemitteilung vom 20.9.2013
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