Bundesrat billigt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Das Gesetz zielt auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen ab. Es beinhaltet etwa zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Bundesrat Pressemitteilung vom 20.9.2013
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