20.09.2013

Bundesrat billigt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Bundesrat hat am 20.9.2013 dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zugestimmt. Es soll die Verbraucher mehr vor unerlaubter Telefonwerbung schützen und kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz zielt auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen ab. Es beinhaltet etwa zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten des Bundesrates veröffentlichten Gesetzesbeschluss klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

Bundesrat Pressemitteilung vom 20.9.2013
Zurück