Bundesrat stimmt Restrukturierungsfonds-Verordnung mit Veränderungen zu
Der Freibetrag soll insgesamt zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen, da er zwar für alle Institute gleichermaßen gelten soll, allerdings bei kleineren Instituten ungleich höhere Auswirkungen auf die Bemessungen entfaltet. Der Bundesrat kritisierte zudem die ausschließlich an der Passivseite ausgerichtete Beitragsbemessung. Dies führe gerade im Bereich der Förderdarlehen zu ungerechtfertigten mehrfachen Belastungen der beteiligten Institute. Daher hat der Bundesrat mit seinem Beschluss den Beitragssatz für Förderkredite verringert.
Bundesrat PM Nr. 105 vom 8.7.2011
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie die Restrukturierungsfonds-Verordnung hier (PDF-Dokument).