11.07.2011

Bundesrat stimmt Restrukturierungsfonds-Verordnung mit Veränderungen zu

Der Bundesrat hat am 8.7.2011 die Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV) mit Änderungen beschlossen. Die Länder hielten es für geboten, kleinere Institute bei der Sonderabgabe zu entlasten; aus diesem Grund wurde ein Freibetrag von 300 Mio. € bei den beitragserheblichen Passiva in die Vorschrift eingefügt.

Der Freibetrag soll insgesamt zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen, da er zwar für alle Institute gleichermaßen gelten soll, allerdings bei kleineren Instituten ungleich höhere Auswirkungen auf die Bemessungen entfaltet. Der Bundesrat kritisierte zudem die ausschließlich an der Passivseite ausgerichtete Beitragsbemessung. Dies führe gerade im Bereich der Förderdarlehen zu ungerechtfertigten mehrfachen Belastungen der beteiligten Institute. Daher hat der Bundesrat mit seinem Beschluss den Beitragssatz für Förderkredite verringert.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie die Restrukturierungsfonds-Verordnung hier (PDF-Dokument).

Bundesrat PM Nr. 105 vom 8.7.2011
Zurück