08.01.2015

Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle 2014

Die Bundesregierung hat am 7.1.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AktG (Aktienrechtsnovelle 2014) beschlossen. Der vom BMJV vorgelegte Gesetzentwurf will mit der Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien ein deutliches Zeichen für eine effektive Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche setzen. Ziel ist es insbesondere, die Beteiligungsstrukturen von nicht börsennotierten Aktiengesellschaften transparenter zu machen.

Die zuständigen Ermittlungsbehörden sollen in die Lage versetzt werden, bei Geldwäschedelikten Anhaltspunkte zur Ermittlung der Identität der Aktionäre zu erhalten. Bei der Financial Action Task Force (FATF), einer zwischenstaatlichen Organisation mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, deren Mitglied Deutschland ist, steht die deutsche Inhaberaktie bei nicht börsennotierten Unternehmen im Verdacht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu begünstigen. Denn bisher ist es möglich, dass Änderungen im Gesellschafterbestand verborgen bleiben und die Gesellschaft nicht weiß, wer ihre Aktionäre sind. Dieser Verdacht trifft börsennotierte Unternehmen nicht, da diese bereits der engmaschigen kapitalmarktrechtlichen Beteiligungspublizität nach dem WpHG unterliegen.

Als Lösung sieht der Gesetzentwurf vor, dass nicht börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktien zukünftig nur ausgeben dürfen, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird (sog. "Immobilisierung" der Inhaberaktie). Übertragungsvorgänge sind so durch entsprechende Kontenbuchungen nachvollziehbar und die zuständigen Ermittlungsbehörden können über die Ermittlungsspur "Wertpapiersammelbank" bei Geldwäschedelikten regelmäßig über die Verwahrkette die Identität der Aktionäre ermitteln. Das Wahlrecht der nicht börsennotierten Gesellschaft zwischen Namens- und Inhaberaktien bleibt dabei gewahrt.

Zudem soll die Aktienrechtsnovelle 2014 lang erwartete Verbesserungen im Aktienrecht bringen. Neben zahlreichen nicht unbedeutenden, aber eher technischen Änderungen und Klarstellungen, die der Praxis das Leben erleichtern werden, sollen auch die nötigen Lehren aus der Finanzkrise 2008 gezogen werden - Hand in Hand mit der Finanzmarktregulierung:

  • Der Gesetzentwurf ermöglicht es den Aktiengesellschaften, sog. umgekehrte Wandelschuldverschreibungen auszugeben. Bislang sieht das Gesetz nur ein Wandlungsrecht der Anleihegläubiger vor. Künftig soll auch die Gesellschaft diese Möglichkeit haben. In der Krise erleichtert das den Unternehmen und insbesondere in Not geratenen Kreditinstituten eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital wesentlich.
  • Zudem soll die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ermöglicht werden. Das erleichtert den Kreditinstituten die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben.
BMJV PM vom 7.1.2015
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