Bundesregierung legt Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vor
Wichtige Verbraucherschutzvorhaben sind etwa
BMF PM vom 22.5.2014
- verpflichtende Beratungsangebote bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme von Dispositionskrediten,
- Verbesserungen beim Girokonto für jedermann,
- ein Ausbau der Honorarberatung,
- aber auch ein verbesserter Schutz von Kleinanlegern insbesondere am sogenannten Grauen Kapitalmarkt.
Dafür sollen die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden. Ihr gesetzlicher Auftrag soll auf den kollektiven Verbraucherschutz ausgedehnt werden, um ihr auf diesem Feld mehr Durchschlagskraft zu verleihen.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Aktionsplan zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern hier (pdf-Format).
- Für das Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern klicken Sie bitte hier.