Bundesregierung: Maßnahmenplan zum automatisierten Fahren
Pressemitteilung des BMVI, 23.8.2017Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu diesem Thema eine Ethik-Kommission mit Mitgliedern aus den Fachbereichen Recht, Theologie, Philosophie und Technik eingesetzt, der u.a. Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio als Leiter und Prof. Dr. Dirk Heckmann, Vorsitzender der DGRI, angehören. Sie hat 20 Leitlinien entwickelt, welche sich mit der Vereinbarkeit ethischer Fragen mit automatisierten Fahrsystemen befassen.
Der Maßnahmenplan
Die Bundesregierung hat nun beschlossen, auf der Grundlage der Ergebnisse der Ethik-Kommission sich für Weiterentwicklung der Technologie des automatisierten und vernetzten Fahrens einzusetzen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen bzw. weiterzuführen. Die Programmierung von Fahrcomputern soll sich an klaren Vorgaben orientieren.
Kernpunkte:
- Fortlaufende Überprüfung und Anpassung des Straßenverkehrsrechts an den Fortschritt automatisierter Systeme
- Maßnahmen zum Ausgleich notwendiger Datenerhebung im Fahrzeug/Fahrzeugumfeld und informationeller Selbstbestimmung
- Entwicklung grundsätzlicher Vorgaben und Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor totaler Überwachung und Manipulation durch neutrale Institution
- Fortsetzung der Untersuchung sog. Dilemma-Szenarien
- Verstärkter gesellschaftlicher Dialog, umfassende Aufklärung und Information aller Verkehrsteilnehmer
- Entwicklung internationaler Standards und Rahmenbedingungen
- Entwicklung eines rechtlichen Rahmens betreffend unausweichliche Unfallsituationen
Linkhinweise:
Die zugrundeliegende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie hier.
Zum Maßnahmenplan der Bundesregierung gelangen Sie hier.
Den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten und vernetzten Fahren können Sie hier nachlesen.