Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Keine Mehrheit fanden i.Ü. Entschließungsanträge der Oppositionsparteien. Die SPD hatte gefordert, den "gebotenen Interessenausgleich zwischen den Rechten von Presseverlegern und Journalisten, den Diensten der Informationsgesellschaft und der Informationsfreiheit herzustellen. Die Linke hatte verlangt, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen andere Vorschläge zu machen, um Urheber angemessen zu vergüten. Auch die Grünen sprachen sich gegen das Leistungsschutzrecht aus und plädierten für einen runden Tisch zur Frage der Finanzierung journalistischer Inhalte im Internet.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten des Bundestages finden Sie die Kurzmeldung hier.
- Für den auf den Webseiten von CRonline veröffentlichten Gesetzentwurf klicken Sie bitte hier.
- Eine Meldung im CRonline-Gesetzgebungsreport finden Sie hier.
- Im CRonline Blog finden Sie einen Beitrag von Prof. Niko Härting zu diesem Thema hier.