26.02.2024

Bundestag stimmt Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23.2.2024, das sog. Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.

In namentlicher Abstimmung votierten 376 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war. Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Seine Aufgabe besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze in der Länderkammer keine Mehrheit finden. 267 Abgeordnete lehnten den Kompromiss ab, es gab eine Enthaltung.

 

Beschluss aus dem November 2023

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung hatte am Freitag, 24.11.2023, in der Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden, woraufhin der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Über das nun erarbeitete Ergebnis muss neben dem Bundestag auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22. März.

Das Gesetz, wie es der Bundestag am 17.11.2023 beschlossen hatte, sah u.a. die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, hieß es zur Begründung. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 % der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

 

Anrufungsbeschluss des Bundesrats

Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf.

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung im November noch in weiten Teilen geändert.

 

Kompromiss zur KfZ-Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zum Wachstumschancengesetz stimmte das Parlament außerdem einem Kompromissvorschlag zu einem Regierungsentwurf zu, mit dem EU-Vorgaben zur KfZ-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hatte den vom Bundestag Mitte Dezember beschlossenen Änderungen in seiner Sitzung am 2.2.2024 nicht zugestimmt.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sah nun vor, dass auf die im parlamentarischen Verfahren hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h verzichtet wird. Für den Kompromiss stimmte das gesamte Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt.

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Aufsatz:
Vermittlungsausschuss: Sog. unechtes Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz
Geberth / Bartelt, Gesellschaftsrecht Blog 2024

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Bundestag PM vom 23.2.2024
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